Bestellerprinzip beim Hauskauf wird Verbraucher nicht entlasten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 23 November 2018
Frankfurt, 23. November 2018 - Das vom Bundesjustizministerium in Aussicht gestellte Bestellerprinzip beim Wohnungskauf, nach dem künftig Immobilien-Eigentümer den mit dem Verkauf betrauten Makler bezahlen sollen, werde zu "keiner Kostenersparnis für Verbraucher führen". Darauf hat Bernd Lorenz, Geschäftsführer des Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept hingewiesen. Es sei eher zu befürchten, dass die Maklerkosten in den Hauswert eingepreist werden, was am Ende die Nebenkosten beim Hauskauf und die steuerliche Belastung für die Käufer in die Höhe treibe, warnt Lorenz.