Maklerprovision zurückfordern: Das sagt der BGH
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 October 2026Aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt, wann Immobilienkäufer Maklerkosten zurückverlangen können – und welche Grenzen gelten.
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt häufig mehrere Zehntausend Euro Maklerprovision. Was viele Käufer nicht wissen: Selbst eine bereits bezahlte Provision kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig zurückgefordert werden. Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigen, worauf es dabei ankommt.
Wann die Provision unzulässig ist
Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser schützt das Gesetz Verbraucher seit Ende 2020 vor einer einseitigen Belastung mit Maklerkosten. Schließt der Makler mit beiden Kaufvertragsparteien einen provisionspflichtigen Vertrag, müssen Käufer und Verkäufer grundsätzlich gleich hohe Provisionen schulden (§ 656c BGB). Hat dagegen nur eine Seite den Makler beauftragt, darf die andere Seite nur unter den Voraussetzungen des § 656d BGB an den Kosten beteiligt werden.