Auf Parkplätzen kracht es besonders häufig
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 June 2016BGH: Wer rückwärtsfährt, ist nicht immer schuld - Rückwärtsfahren muss auch bewiesen werden
Coburg, den 23.06.2016
Dass sich zwei Autos auf einem Parkplatz unsanft berühren, ist keine Seltenheit. Im Gegenteil Parkplatzunfälle gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Bei der Frage, wer die Karambolage verursacht hat, scheiden sich oft die Geister, insbesondere, wenn beide Parteien rückwärts ausgeparkt haben. Die Schuldfrage lässt sich dann nur vor Gericht klären.
Bisher war es gängige Rechtsprechung, die Schuld bei beiden Parteien zu sehen. Es galt, wie die HUK-COBURG mitteilt, der Anscheinsbeweis. Soll heißen, dass das Rückwärtsausparken nach Auffassung der Richter immer nach einem typischen Schema verläuft. Rechtlich gesehen erlaubt das die Schlussfolgerung, dass jede der beiden Parteien gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 Abs. 2 StVO) verstoßen hat.