Bundestag beschließt Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Verfasser: pr-gateway on Friday, 2 December 2016Praktikable Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft gefunden
Der Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauern-verband (DBV) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) begrüßen den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h grundsätzlich von der Mautpflicht auszunehmen.
Mit diesem Beschluss greift der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion die gemeinsame Forderung von DBV, BMR und BLU auf, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden und das neue Mautgesetz entsprechend auszugestalten.
Mit der am 1. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird vorbehaltlich der erwarteten Zustimmung des Bundesrates am 16. Dezember die bestehende Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5t zulässiger Gesamtmasse ab 2018 auf alle Bundestraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht nur auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen.