BITMi begrüßt Ende der Störerhaftung im WLAN
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 April 2017
Aachen/Berlin 06. April 2017 - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht den gestrigen Beschluss des Bundestages zur erneuten Anpassung des Telemediengesetzes (TMG) positiv. Durch eine Ergänzung des TMG können betroffene Rechteinhaber an geistigem Eigentum von Internetdienstanbietern nur noch fordern, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu sperren, wenn dadurch ihr Recht am geistigen Eigentum verletzt wird. Der Anbieter eines Internetdienstes kann aber nicht mehr abgemahnt oder auf Unterlassung verklagt werden, wenn er nur einfacher Anbieter eines Netzzugangs ist und hat damit auch nicht mit der Gefahr von enormen Verfahrenskosten zu leben.