Hilfe unter Freunden: Wer zahlt bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 March 2018R+V-Infocenter: Leihvertrag bringt Klarheit
Wiesbaden, 8. März 2018. "Kannst Du mir Dein Auto leihen?" Die wenigsten Fahrzeugbesitzer schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn sie bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen bleiben, kann das die Freundschaft auf eine harte Probe stellen. Wer unnötigen Streit vermeiden will, sollte deshalb einen Leihvertrag abschließen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.
Crash mit teuren Folgen
Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück. So entstehen dem Autobesitzer Kosten, die bei der Haftpflichtversicherung schnell einige hundert Euro pro Jahr betragen können. "Die Höhe hängt davon ab, welche Rabattstufe der Vertrag hatte und wie weit er zurückgestuft wird", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Auch auf die folgenden Jahre wirkt sich die Rückstufung aus.