MS 365

Whitepaper: Durchführung und Chancen einer Datenschutz-Folgenabschätzung

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Die Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) stellt ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) dar. Sie ist nach Artikel 35 DSGVO zur Prüfung riskanter Datenverarbeitungen vorgeschrieben, ist jedoch mehr als eine bloße regulatorische Anforderung. Tatsächlich bietet sie Unternehmen diverse Vorteile. Wenn die DSFA von Anfang an systematisch in die Entwicklung neuer datenbasierter Produkte und Dienstleistungen integriert wird, hilft sie nicht nur bei der Identifikation und Behandlung von unerkannten oder unterschätzten Risiken für die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen, sondern auch bei der allgemeinen Optimierung der Geschäftsprozesse, des Datenschutz-Managements und der Compliance.