Whitepaper: Durchführung und Chancen einer Datenschutz-Folgenabschätzung

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Die Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) stellt ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) dar. Sie ist nach Artikel 35 DSGVO zur Prüfung riskanter Datenverarbeitungen vorgeschrieben, ist jedoch mehr als eine bloße regulatorische Anforderung. Tatsächlich bietet sie Unternehmen diverse Vorteile. Wenn die DSFA von Anfang an systematisch in die Entwicklung neuer datenbasierter Produkte und Dienstleistungen integriert wird, hilft sie nicht nur bei der Identifikation und Behandlung von unerkannten oder unterschätzten Risiken für die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen, sondern auch bei der allgemeinen Optimierung der Geschäftsprozesse, des Datenschutz-Managements und der Compliance.

Dieses Potential der DSFA bleibt häufig ungenutzt, denn bisher fehlte es an einer praxisnahen Handlungsanleitung. Das Whitepaper der Technologiekanzlei SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte wirkt den daraus resultierenden Unsicherheiten entgegen, indem es mit einem verständlichen und strukturierten Ansatz die Vorgehensweise bei einer DSFA praxisnah für Sie aufzeigt. Es bietet einen praxisorientierten Überblick über die zentralen Fragen einer DSFA. Dabei werden Schwerpunkte auf die Vorbereitungsphase der DSFA, die Durchführung und Dokumentation und schließlich auf die Risikoanalyse gelegt. Ergänzt wird das Whitepaper durch repräsentativere Anwendungsbeispiele, wie Microsoft 365, Videoüberwachung, 360-Grad-Feedback, dem Einsatz künstlicher Intelligenz und automatisierter Prozesse.

Laden Sie sich unser Whitepaper hier kostenlos herunter: https://bit.ly/3EkNmTF

Herausgeber:
SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte

Kontakt:
Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte
Vanessa Costanzo
PR & Communications Managerin
Am Hamburger Bahnhof 4
10557 Berlin
Tel.: 030 213 002 80
Mail: costanzo@srd-rechtsanwaelte.de
Web: www.srd-rechtsanwaelte.de