IBT.EARTH - die Herkunft von Holz einfach nachweisen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 5 June 2019
Bei Ausschreibungen des Landes Berlin und des Bundes, bei welchen Holzprodukte Teil der Leistungsverzeichnisse sind, müssen die teilnehmenden Handwerksbetriebe bei Angebotsabgabe vertraglich versichern, dass sie die Nachweisführung hinsichtlich einer anerkannten lückenlosen Lieferkettenzertifizierung der Holzprodukte vom Wald über die Händler bis (einschließlich) zum Auftragnehmer/Nachunternehmer einhalten und nachweisen können.
Den entsprechenden Nachweis müssen die erfolgreichen Bieter vor Einbau/Lieferung der Holzprodukte unaufgefordert vorlegen. Das bedeutet, dass Handwerker, die sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen, bei der es um den Verbau von Holz und Holzprodukten geht, ein genaues Augenwerk auf ihre Aussage hinsichtlich der Zertifizierung des verwendeten Holzes legen sollten.
Machen Sie dies nicht, steht möglicher Ärger ins Haus: Verlust bereits erteilter Zuschläge, Ausschluss von zukünftigen Ausschreibungen, kostenpflichtige Abmahnungen durch sowie Schadenersatzzahlungen an Mitbewerber.