DSGVO-Verstöße bei beruflicher Smartphone-Nutzung an der Tagesordnung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 October 2019Eine aktuelle Umfrage von everphone belegt: Trotz DSGVO sind "Bring your own Device" (BYOD) und Privatnutzung von Diensthandys immer noch weit verbreitet.
Eine everphone-Umfrage offenbart: 43 Prozent nutzen ihr privates Smartphone auch im Job. Und das obwohl laut Bitkom bereits jeder fünfte Arbeitnehmer ein Geschäftshandy hat und Unternehmen heute überwiegend mobile Endgeräte zur Verfügung stellen. Andererseits werden Firmenhandys nicht nur geschäftlich genutzt. So dürfen laut Umfrage 86 Prozent der Diensthandys auch privat genutzt werden. Die Vermengung privater und geschäftlicher Nutzung von Mobile Devices verstößt jedoch oft gegen die DSGVO. Die mögliche Folge: Empfindliche Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Umsatzes bzw. 20 Millionen Euro. Experten warnen zudem, die Mischnutzung sei ein Einfallstor für Industriespionage und könne Datenlecks im Hinblick auf sensible Unternehmensdaten verursachen.