BGH - Nutzung von geschütztem Testsiegel nur mit Lizenzvertrag
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 December 2019BGH - Nutzung von geschütztem Testsiegel nur mit Lizenzvertrag
Die Nutzung von markenrechtlich geschützten Testsiegeln ist ohne entsprechenden Lizenzvertrag nicht zulässig. Das hat der BGH am 12.12.2019 entschieden (Az.: I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17).
Testsiegel können beim Verbraucher für Vertrauen in die Qualität der Produkte sorgen. Der gute Ruf und die Wertschätzung für Testsiegel darf von Dritten nicht in unlauterer Weise ausgenutzt werden, indem das Siegel ohne entsprechenden Lizenzvertrag mit dem Markeninhaber verwendet wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
Mit drei Urteilen vom 12. Dezember 2019 hat der BGH die Rechte der Inhaberin einer Testsiegel-Marke gestärkt. Diese hatte 2012 das Testsiegel als Unionsmarke eintragen lassen. Den Herstellern und Vertreibern der getesteten Produkte wurde die Werbung mit dem Testsiegel unter der Voraussetzung gestattet, dass sie dafür eine entsprechende Lizenz erwerben.