Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 September 2019Sonderwünsche von Reisenden: Absprachen sind einzuhalten
Verspricht ein Reisebüro einem Kunden, seine Sonderwünsche zu berücksichtigen, und die Buchungsbestätigung des Veranstalters geht darauf nicht ein, so gelten sie als vereinbart. Der Veranstalter muss die Wünsche dann umsetzen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Landgericht Frankfurt entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Der Kläger hatte im Reisebüro einen Urlaub mit Übernachtung in einer Junior-Suite gebucht. Aus den Reiseprospekten ging nicht hervor, wie viele Zimmer eine solche Suite hat. Der Kunde hatte den zusätzlichen Wunsch nach getrennten Wohn- und Schlafräumen geäußert. Das Reisebüro sicherte ihm dies zu. In der Reisebestätigung des Reiseveranstalters fanden sich dann zu diesem Wunsch allerdings keine Angaben. Der Reisende stellte am Urlaubsort fest, dass die Räume nicht getrennt waren. Nach der Reise klagte er gegen den Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises.
Das Urteil