Versicherungen, Abos und Co.: Was gilt im Todesfall? - Verbraucherinformation des ERGO Rechtsschutz Leistungsservice
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 30 October 2019Hinweise für Hinterbliebene
Auch wenn die Trauer groß ist: Nach dem Tod eines Angehörigen sollten sich die Hinterbliebenen schnell einen Überblick über dessen Verträge verschaffen. Denn nicht jeder Vertrag endet automatisch mit dem Tod. Und selbst wenn keine Kündigung notwendig ist, müssen die jeweiligen Vertragspartner über den Tod informiert werden. Die rechtlichen Hintergründe beleuchtet Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie weiß auch, was bei Versicherungsverträgen zu beachten ist.
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