LG Freiburg: Ursprungsland der Lebensmittel muss korrekt angegeben werden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 February 2020LG Freiburg: Ursprungsland der Lebensmittel muss korrekt angegeben werden
Werden Äpfel lediglich in Deutschland verpackt, dürfen sie nicht die Ursprungsbezeichnung "aus Deutschland" tragen. Das hat das LG Freiburg mit Urteil vom 14.01.2020 entschieden (Az.: 12 O 88/19 KfH).
Die Herkunft der Lebensmittel spielt für die Verbraucher beim Einkauf eine wichtige Rolle. Dementsprechend sind auch die Gerichte immer häufiger mit Rechtsstreitigkeiten wegen Ursprungsbezeichnungen beschäftigt. Damit bei einem Lebensmittel beispielsweise das Ursprungsland Deutschland angegeben werden kann, ist es nicht nötig, dass der gesamte Produktionsprozess in Deutschland stattfindet, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
Es reicht aber auch nicht aus, wenn die Lebensmittel lediglich in Deutschland verpackt werden, wie das Landgericht Freiburg bei Äpfeln, die aus Italien kommen, entschieden hat.