Umzugskostenpauschale seit 1. März erhöht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 2 June 2020
Im Optimalfall übernimmt der Arbeitgeber für einen beruflich bedingten Umzug die Umzugskosten komplett oder zumindest die Kosten für eine Spedition. Denn er hat die Möglichkeit, dem Mitarbeiter alle steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten. Wenn es um einen neuen Arbeitsvertrag geht, sollte unbedingt über die Übernahme der Umzugskosten verhandelt werden, wenn für den neuen Job ein Umzug notwendig ist. Bleiben die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug beim Arbeitnehmer hängen, so hat er mehrere Möglichkeiten, diese von der Steuer als Werbungskosten abzusetzen.
Diese Möglichkeiten stehen Arbeitnehmern zu