Fehlerhafte oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 16 June 2020
Die Steuererklärung ist bereits abgegeben und dann stellt man fest, dass einem ein Fehler unterlaufen ist. Beispielsweise wurde eine Stelle zu viel bei einer Zahl angehängt, Einnahmen aus einer Nebentätigkeit vergessen, ein Ausgabenbeleg aus einem anderen Jahr eingerechnet oder zu einem späteren Zeitpunkt sind noch steuerrelevante Einnahmen aufgetaucht. Wird ein Fehler erkannt, so ist es die gesetzliche Pflicht des Bürgers, diesen zu melden und richtigzustellen. Das muss nicht ausschließlich die letzte Steuererklärung betreffen, es kann sich auch um frühere Steuererklärungen handeln.
Ansprechpartner bei falschen Angaben ist immer das Finanzamt, egal, ob der Fehler versehentlich oder vorsätzlich passiert ist. Werden Angaben absichtlich falsch eingetragen, um einen Steuervorteil zu erlangen, macht sich der Steuerpflichtige strafbar. Wird einem aber ein Fehler bewusst, sollte diese Information umgehend an die zuständige Finanzbehörde gemeldet werden. Meldet man den erkannten Fehler nicht an das Finanzamt, macht man sich ebenfalls strafbar.


