EuGH Privacy Shield Urteil: Keine Gnadenfrist durch EU-Datenschützer
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 September 2020
Am 16 Juli 2020 war es soweit: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte das bisher für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA geltende Abkommen, den so genannten EU-US Privacy Shield, für ungültig. Begründung des EuGH: In den USA können die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die - auch in Europa - generierten User-Daten US-Behörden wie der NSA oder dem FBI zur Verfügung zu stellen. Das sei aber mit dem geltenden EU-Datenschutz, insbesondere im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nicht vereinbar. Der Rechtsschutz der europäischen Anwender könne nicht gewährleistet werden.
Für Unternehmen, die Cloud Computing-Lösungen von US-amerikanischen Anbietern einsetzen, bedeutet dies, dass ihnen die Rechtsgrundlage für diese Nutzung entzogen wurde. Wer nun hoffte, dass es zumindest eine Übergangsfrist geben werde, bis es zur Umsetzung des Urteils kommt, wurde bereits eine Woche nach Veröffentlichung des Urteils eines Besseren belehrt.
Keine Gnadenfrist durch EU-Datenschützer