Baumkontrolle aktuell: Was hat sich durch die neuen FLL Baum-kontrollrichtlinien geändert?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 September 2020
Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen.
Mit der Überarbeitung der Baumkontrollrichtlinien 2020 wurden die Definitionen der Baum-, Regel- und Zusatzkontrollen klarer ausgearbeitet. Darüber hinaus hat der Artenschutz, der seit 2010 durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestärkt wurde, in den neuen Baumkontrollrichtlinien ein eigenes Kapitel erhalten. Hier wird insbesondere gezeigt, in welchem Verhältnis der Artenschutz zu den Verkehrssicherungspflichten steht.
Besonders alte Bäume werden nun unter neuen Aspekten betrachtet. So müssen z. B. Totäste kein Anzeichen für ein schnelles Absterben des Baumes sein. Hier erfolgt nun eine Einteilung der Bäume in drei Gruppen (je nach Lebenserwartung der jeweiligen Baumart):