Juristischer Kampf um den "Spuckschutz"
Verfasser: pr-gateway on Monday, 11 May 2020Abmahnwelle eines österreichischen Unternehmens stößt auf Unverständnis - und Gegenwehr
Bis zu 16.000 Euro Abmahnkosten verlangt eine Werbemittelfirma aus Österreich aktuell von Firmen, die einen "Spuckschutz" anbieten, der in Zeiten von Corona auf vielen Ladentheken für mehr Sicherheit sorgen soll. Das Unternehmen hatte sich 2013 beim Europäischen Markenamt das Wort "Spuckschutz" als Marke für Vitrinen eintragen lassen und mahnt nun Unternehmen ab, die Schutzscheiben für den Einzelhandel anbieten. Dabei schreiben, so Patentanwalt Ulrich Kreutzer, verschiedene Gewerbe- und Hygiene-Verordnungen seit Jahrzehnten vor, dass z.B. bei der Präsentation unverpackter Lebensmittel ein - wörtlich - "Spuckschutz" anzubringen ist!
Nach Aussage des Duisburger Patentanwalts hätte das Wort "Spuckschutz" als reine Gattungsbezeichnung gar nicht als Marke geschützt werden dürfen, schließlich muss es jedem unbenommen bleiben, eine Ware als das zu bezeichnen, was sie ist. "Es ist schon dreist, sich ein Wort schützen zu lassen, das seit Jahrzehnten als Gattungsbezeichnung benutzt wird", sagt Kreutzer. Er kritisiert besonders, dass die Marke in der jetzigen Krisensituation geltend gemacht wird.