Unklarheiten: Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften bei Mietfahrzeugen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 22 May 2020Per Vorschrift übertragene Verantwortung kann nicht wahrgenommen werden / Fuhrparkverband bittet um Klarstellung / Anfrage an die DGUV und die BG Verkehr
Die Unfallverhütungsvorschriften - kurz UVV - sind bekannt. Wer Fahrzeuge betrieblich nutzt, muss - gemäß der dort vorgeschriebenen Pflichten - vier Elemente beachten. Das sind die Gefährdungsbeurteilung, die Einweisung, die Unterweisung und die Fahrzeugprüfung durch Sachkundige. "Die Verantwortung gegenüber den Nutzern lässt keine zwei Meinungen zu, auch wenn die Pflichten manchmal lästig sein mögen: Die Beachtung und Umsetzung ist wichtig, denn Sicherheit geht vor", sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagements (BVF). Da es im Bereich angemieteter Fahrzeuge für Unternehmen praktische Umsetzungsprobleme und Unklarheiten gibt, brauchen Arbeitgeber zur Frage der Handhabung der UVV bei Mietfahrzeugen eine bundeseinheitliche Antwort. Der BVF hat bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV und die Berufsgenossenschaft BG Verkehr nachgefragt.