Sanktionen drängen Menschen in noch größere Armut
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 5 November 2019Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger: Korrekturen reichen längst nicht aus
Stuttgart / Freiburg, 5. November - Die heute vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Korrekturen zu den Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger sind aus Sicht der Caritas Baden-Württemberg begrüßenswert, aber greifen im Ergebnis zu kurz. "Die Kürzung der staatlich garantierten Existenzsicherung betrifft immer auch die Menschenwürde", erklären die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock und Mathea Schneider. Das Urteil sei daher ein kleiner Schritt. Die nun gezogene Grenze zur Kürzung bei 30 Prozent des Regelsatzes schaffe zwar Klarheit, löse aber das Grundproblem kaum. Aus Sicht der Caritas brauchen die Fallmanager in den Jobcentern dringend flexiblere Entscheidungsspielräume, die sie im Sinne der Klienten und Klientinnen nutzen sollen. Nur so können die betroffenen Männer, Frauen und Kinder unter menschenwürdigen Bedingungen leben. "Die Sanktionen treiben die Betroffenen und ihre Kinder ansonsten auch weiterhin in noch größere Armut. Sie treffen die Schwächsten", so die Vorstände. Sie bedeuteten soziale Isolation und machten die Menschen psychisch krank.