Überweisungen an das Finanzamt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 17 December 2025
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass seit dem 5. Oktober 2025 bei allen Banken ein Abgleich von Zahlungsempfänger und IBAN erfolgt.
Abweichende Angaben können künftig zu folgendem Ergebnis führen:
-Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch ("Match").
-Stimmen Empfängername und IBAN nahezu überein, bspw. sind zwei Buchstaben in einem Wort vertauscht, sprechen die Banken von einem "Close Match". In diesem Fall wird neben dem Prüfergebnis auch der Empfängername, der bei der Bank hinterlegt ist, zurückgeliefert.
-Weicht der Empfängername von dem bei der Bank hinterlegten Empfängernamen ab, dann wird die Zahlung abgewiesen ("No Match").