Einschränkungen der Gastronomie verfassungswidrig
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 November 2020Vfgh hebt Teile der Lockerungsverordnung auf
Die Gastronomie ist - neben dem Tourismus - wohl eine jener Branchen, die von den regulatorischen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 am stärksten betroffen ist. Nunmehr hob der österreichische Verfassungsgerichtshofs zwei wesentliche Bestimmungen der Verordnung des BMSGPK betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (im Folgenden kurz die "Codiv-19-Lockerungsverordnung") als gesetzwidrig auf:
1. Betretungsverbot von Gaststätten gesetzwidrig (Vfgh 1.10.2020, V 429/2020)
Der Antragssteller betreibt ein Restaurant und durfte gemäß § 6 COVID-19 Lockerungsverordnung, die am 1.5.2020 in Kraft trat, nicht öffnen. Erst am 15.5.2020 wurde diese Verordnung in Bezug auf Gaststätten geändert und somit auch das Betreten dieser Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässig.