BMF zieht Schlussstrich: Einsprüche gegen Solidaritätszuschlag werden abgelehnt
Verfasser: pr-gateway on Monday, 10 November 2025
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, teilt mit, dass das Bundesministerium der Finanzen die Finanzämter angewiesen hat, alle noch anhängigen Rechtsmittel, wie Einsprüche/Anträge auf Änderung etc., zurückzuweisen (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4.8.2025 - FM3-S 0338-1/43).
Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags zur Einkommensteuer für die Jahre 2005 und 2007 nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschlüsse v. 10.6.2013 - 2 BvR 1942/11 und 2 BvR 2121/11) beziehungsweise eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags als unzulässig verworfen (BVerfG, Beschluss v. 7.6.2023 - 2 BvL 6/14). Zudem hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 zuletzt als verfassungsgemäß erachtet (Urteil v. 20.2.2024 - IX R 27/23 (II R 27/15)).
Nach der nun veröffentlichten Allgemeinverfügung gilt Folgendes: