Steuer-Wissen für Content-Creator
Verfasser: pr-gateway on Friday, 21 November 2025Finanzverwaltung NRW bündelt alle wichtigen Infos online
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass die Finanzverwaltung NRW alle wichtigen Informationen zu den steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht hat.
Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten, wie Geldbeträge oder Sachleistungen in Form von Produkten, Gutscheinen oder Geschenken, sind steuerpflichtig. "Auf der Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird Schritt für Schritt erklärt, welche Pflichten bestehen, wie die verschiedenen Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Hierzu führt die Finanzverwaltung NRW unter anderem weiter aus: