Wenn Vater Staat erbt
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 12 April 2022Immer wieder kommt es vor, dass jemand verstirbt und keine Erben hinterlässt. In diesem Fall wird automatisch die Bundesrepublik Deutschland zum Erben.
In unserem Land gibt es verschiedene Szenarien, in welchen Vater Staat im Falle des Ablebens eines Menschen erbt. Manchen sei dies gar nicht bewusst. In ihrer neuesten Pressemitteilung gibt Nachlassexpertin Melanie Loewe darüber Aufschluss.
"Immer wieder kommt es vor, dass jemand stirbt und keine Erben, also Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner, Kinder hinterlässt und auch kein anderer Erbe im Testament bestimmt wurde", klärt Melanie Loewe auf. In einem solchen Fall werde automatisch der Staat, dieser vertreten durch das jeweilige Ministerium der Finanzen des Bundeslandes, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat, zum Erben. Dieses verkaufe oder versteigere dann die mobilen und immobilen Vermögenswerte und begliche etwaige Schulden des Erblassers mit dem Erlös. Das restliche Vermögen fließe dem Staatshaushalt zu. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 1936 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das Fiskalerbrecht. Dies entspricht dem Grundsatz der unbeschränkten gesetzlichen Erbfolge des BGB.