Gerichte bewerten Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen als unzulässig
Verfasser: pr-gateway on Monday, 23 May 2022Gerichte bewerten Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen als unzulässig
Mehr und mehr Banken und Sparkassen verlangen von ihren Kunden Verwahrentgelte auf Guthaben. Erste Urteile zeigen, dass Klauseln zu Negativzinsen unzulässig sind.
Ursächlich für die Negativzinsen ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, die die Banken zur Kasse bittet, wenn sie dort Geld deponiert. Der Einlagezins der Banken lag zuletzt unverändert bei minus 0,5 Prozent (Stand 18. Mai 2022 ). Nach und nach sind eine ganze Reihe von Banken dazu übergegangen, diese Negativzinsen direkt an ihre Kunden weiterzugeben, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Verlangten die Banken zunächst überwiegend bei hohen Guthaben ab 100.000 Euro Verwahrentgelte, ist diese Grenze gefallen. Zum Teil werden schon bei Guthaben ab 25.000 Euro Negativzinsen verlangt.