Corona: Vereinfachtes Kurzarbeitergeld bis 30. Juni 2022 verlängert
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 24 May 2022Corona: Vereinfachtes Kurzarbeitergeld bis 30. Juni 2022 verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie können Bertriebe Kurzarbeitergeld weiterhin einfacher beantragen. Die Sonderregelungen wurden vom Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Die Corona-Pandemie stellt für viele Betriebe eine dauerhafte Belastung dar. Um die Unternehmen in der Krise zu unterstützen und Arbeitsplätze zu schützen, hat der Gesetzgeber den Zugang zum Bezug von Kurzarbeitergeld im Frühling 2020 vereinfacht. Das "Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen" wurde nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Aufpassen müssen die Arbeitgeber jedoch bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Hier ist die Erstattung zum 31. März 2022 ausgelaufen.