Wann gilt eine Kündigung des Arbeitsvertrages als zugestellt?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 24 September 2015
Ein Arbeitsvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden. Die Schriftform ergibt sich aus den Regelungen des Paragrafen 623 BGB, der eine Übermittlung der Kündigung in elektronischer Form ausschließt. Das bedeutet, dass eine alleinige Kündigung per Fax oder Email immer unwirksam ist. Vom Arbeitgeber sind je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses unterschiedliche Kündigungsfristen einzuhalten, die sich aus dem Paragrafen 622 BGB ergeben. Aus diesem Grund ist der Nachweis des Zugangstermins einer Kündigung des Arbeitsvertrags für den Kündigenden besonders wichtig.
Grundsätzlich gilt eine Kündigung dann als zugestellt, wenn sie so in den Einflussbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden konnte. Allerdings weist ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht (http://www.kitzmann.com/) zutreffend darauf hin, dass mit einigen Arten der Zustellung Risiken wie die Nachweisbarkeit verbunden sind, da der Kündigende die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt.
Welche Arten der Zustellung von Kündigungen sind geeignet?