Die Mietwohnung erben?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 25 September 2015ARAG Experten zu den mietrechtlichen Bestimmungen bei vererbten Mietwohnungen
Nach dem Tod eines Verwandten sehen sich Angehörige und Erben mit allerlei Entscheidungen konfrontiert. Insbesondere wenn der Verstorbene Mieter einer Wohnung war, ergeben sich daraus für die Hinterbliebenen bestimmte Rechte - aber auch Pflichten. Welche mietrechtlichen Bestimmungen hier gelten, wie und an wen eine Mietwohnung vererbt werden kann, erfahren Sie von den ARAG Experten.
Eintrittsrecht
Stirbt der Mieter einer Wohnung, regelt das Gesetz in §§ 563 ff. BGB auf wen das bestehende Mietverhältnis zunächst automatisch übergeht. Hier bestimmt das so genannte Eintrittsrecht, dass allen diesen Personen, etwa Ehepartnern, Familienangehörigen aber auch Kindern, die Möglichkeit gegeben wird, den Mietvertrag weiterzuführen und in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Gegen diesen Anspruch treten auch die Erben, sollte es sich dabei nicht um die Eintrittsberechtigten handeln, zurück. Beschließen die Eintrittsberechtigten allerdings den Mietvertrag nicht weiterführen zu wollen, können sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis über den Tod des Mieters dem Vermieter mitteilen, dass Sie das Mietverhältnis nicht fortführen wollen.