BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 15 December 2015BGH: Fruchtsaft darf mit „lernstark“ werben
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Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezember entschieden (I ZR 222/13).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der u.a. für das Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...)zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob ein Produzent eines Fruchtsafts mit oben genannten Angaben auf dem Etikett der Flasche werben darf.