Testierfähigkeit und Demenz
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 August 2015Testierfähigkeit und Demenz
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Die steigende Lebenserwartung bringt auch eine höhere Zahl von Demenzerkrankungen mit sich. Damit gewinnt auch die Frage der Testierunfähigkeit in Erbschaftsfällen an Brisanz.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Testierfähig ist eine volljährige Person wenn sie die Bedeutung und Tragweite ihrer Willenserklärung erfassen kann. Das bedeutet, grundsätzlich können auch an Demenz erkrankte Menschen noch testierfähig sein. Sie müssen in der Lage sein, die Auswirkungen ihrer letztwilligen Verfügung besonders im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erkennen. Insbesondere müssen sie ihre Entscheidung eigenverantwortlich und unabhängig vom Willen Dritter treffen.