Arbeitsrecht - Soziale Netzwerke
Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 October 2015Fremdenfeindliche Äußerungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen
(NL/9288772595) In Deutschland nutzen rund 28 Millionen Menschen das soziale Netzwerk Facebook. Insgesamt spielen Online - Portal spielen daher im Hinblick auf die alltägliche Kommunikation eine immer wichtiger werdende Rolle. Ein Umstand, der vermehrt auch das Arbeitsrecht beschäftigt: Arbeitnehmer lassen ihren Frust im Job nicht mehr im Kreise des wöchentlichen Stammtisches aus, sondern teilen diesen gleich mit all ihren Facebook - Freunden. Dies bleibt immer häufiger auch den Arbeitgebern nicht verborgen, die das soziale Medium unlängst für eigene Interessen entdeckt haben.
Ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch im Internet auf seine Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Äußerungen wie etwa die Verbreitung unwahrer Tatsachen oder grober Beleidigungen sind davon jedoch nicht erfasst.