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BAG: Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

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 Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html Ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin sorgt für Aufsehen. Demnach können sich Erben den Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen lassen. Das Bundesarbeitsgericht entschied anders.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html) ist verankert, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine gewisse Zahl von Urlaubstagen im Jahr haben. Fällt dieser Urlaubsanspruch nach dem Tod des Arbeitnehmers an die Erben? Das Arbeitsgerichts Berlin sagte überraschenderweise ja. Sie könnten sie sich die restlichen Urlaubstage des Verstorbenen von seinem Arbeitgeber auszahlen lassen. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um, entschied das Arbeitsgericht.

Das Smartphone als Mikroskop

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Das Smartphone als Mikroskop

Berlin. 12. Dezember 2015 - Für Vodafone Deutschland hat die Berliner Kreativagentur "... and dos Santos" ein neues Videoformat entwickelt, in dem faszinierende Technik-Ideen rund um das Smartphone und Tablet vorgestellt werden. Die Online-Reihe "Vodafone Sparks - Tech-Ideen, die bewegen" startet am 13. Dezember 2015 auf der Homepage von Vodafone im digitalen Magazin "Featured."

Happi börsday to you, Ruhr-Domains!

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Happi börsday to you, Ruhr-Domains!
Ruhr-Domains entsprechen dem neuen High-Tech Image des Ruhrgebiets

Kinder, wie die Zeit vergeht...Kaum zu glauben, aber wahr: Die neue Domain-Endung .ruhr feierte am 11. Dezember bereits ihren zweiten Geburtstag. Seit dem Startschuss vor zwei Jahren erfreut sich die erste deutsche Top-Level-Domain nach .de einer stetig wachsenden Beliebtheit.

Am 11. Dezember 2013 schrieb das Ruhrgebiet mit der Einführung der neuen Ruhr-Domain (http://www.domainregistry.de/ruhr-domains.html) ein Stück Internetgeschichte. Denn noch vor Weltmetropolen wie London, Paris und Berlin ging das Ruhrgebiet mit einer eigenen Domain-Endung an den Start. Die Ruhr-Domain hat gut zwei Jahre nach ihrer Freischaltung mit der Registrierung von über 7.500 Webadressen ein virtuelles Zuhause für Ruhrgebietler und Ruhrgebiets-Fans geschaffen.

IMN ist einer der Focus-Wachstumschampions 2016

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Die in Hamburg ansässige IMN International Mail Net GmbH zählt laut Erhebung von Focus in Kooperation mit Statista zu den 500 am schnellsten wachsenden Unternehmen in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2014. IMN erreichte im Gesamtranking Platz 245 und im Ranking innerhalb der Logistikbranche Platz 13.

"Wir freuen uns sehr über diese Platzierung, da sie zum einen das rasante Wachstum unseres Unternehmens widerspiegelt, zum anderen aber auch eine tolle Auszeichnung für unsere Mitarbeiter darstellt, ohne deren großes Engagement das schnelle Wachstum der IMN nicht umsetzbar gewesen wäre, sagt Frank Swoboda, Geschäftsführer der IMN GmbH. "Was uns besonders stolz macht, ist der Umstand, dass wir in diesem Tempo organisch und aus eigener Kraft gewachsen sind, so Swoboda.

Die IMN bietet Ihren Kunden weltweit flexible Lösungen für deren internationalen Paket - und Mailversand an. Dabei bildet die IMN die gesamte Transportkette von Sea, Air, Trucking, über Warehousing und Fulfillment, bis zur Zustellung im Zielland ab.

"Diese Platzierung ist für uns Auszeichnung und Ansporn zugleich, unser Unternehmen weiterhin in diesem Tempo zu entwickeln und auf Wachstumskurs zu halten", so Swoboda.

Steinschlagreparatur Gersthofen - Scheibendoktor Augsburg

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... Die ganze Windschutzscheibe auswechseln nur wegen eines Risses? Oder eines winzigen Kraters? Natürlich nicht. In diesem Fall lohnt eine Steinschlagreparatur. Auf die sollten Sie nicht verzichten, wenn es sie einmal "trifft". Denn je eher Sie den Steinschlag mit einer einfachen Methode reparieren lassen - gewissermaßen "minimalinvasiv" - desto schneller und kostengünstiger ist die Instandsetzung.

K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an

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 BaFin ordnet Abwicklung an

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Das ordnete die BaFin an.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Bescheid vom 10. November 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagegengeschäfts aufgegeben. Verbunden damit ist auch die unverzügliche Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger.

HS Dienstleistungen spendet 3.000 Euro für Kinder in Not

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HS Dienstleistungen spendet 3.000 Euro für Kinder in Not
Sirri Haydar (5.v.l.) und sein Team von HS Dienstleistungen präsentieren stolz den Scheck

Sommer 2015 in Bad Ems: Zwei Unternehmenslenker treffen sich und finden sich auf Anhieb sympathisch: Sirri Haydar, Geschäftsführender Gesellschafter der HS Dienstleistungen GmbH (http://www.hs-dienstleistungen.de) und Dieter F. Kindermann, Präsident des Kinderhilfswerk ICH - international children help e.V. (http://www.int-children-help.de) kommen ins Gespräch und unterhalten sich intensiv über humanitäre Hilfe für Kinder in Not. Kindermann stellt das Kinderhilfswerk und das weltweite Wirken von mittlerweile rund 300 ehrenamtlichen Mitarbeitern vor. Sirri Haydar ist begeistert und beschließt spontan, im Dezember anstatt der Weihnachtspräsente für Kunden für diesen guten Zweck zu spenden. Sowohl seine Mitarbeiter als auch seine Kunden sind von dieser Idee sehr angetan und so kommt es zu einer stattlichen Spende in Höhe von 3.000 Euro.

Zukunft ist da wo wir sind - Agenda 2011-2012 zeigt Wege aus der Krise

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Agenda 2011- 2012 besteht im Mai 2016 sechs Jahre, Zeit für einen Zwischenbericht. Am 20. Mai 2010 wurde das folgende Gründungsprotokoll veröffentlicht:

In den letzten 40 Jahren sind die Staatsausgaben höher als die Staatseinnahmen. Seit 1991 sind die Ausgaben um 1,131 Mrd. Euro höher als die Einnahmen. Die Lohn- und Einkommensteuer wurde zwischen 1989 und 2006 von 56 % auf 42 % gesenkt und ab 2008 um 3 % Reichensteuer erhöht (ab 250.001 Euro), was zu milliardenschweren Mindereinnahmen führte. Ein Schelm ist der die Senkungen, jeweils zu den anstehenden Bundestagswahlen, als Wahlgeschenk bezeichnet.

Gleichzeitig wurden über 20 Steuerarten - die Einnahmen daraus - ersatzlos gestrichen. Helmut Kohl hat 1991 die Börsenumsatzsteuer abgeschafft und 1997 die Vermögensteuer ausgesetzt. Damit haben Kohl, Schröder und Merkel auf Steuereinnahmen von rund 750 Mrd. Euro verzichtet. Wer Angela Merkel vorwirft, dass sie Probleme auf die lange Bank schiebt und aussitzt tut ihr Unrecht. Koalitionsregierungen, Politiker, Wirtschaftswissenschaftler, Experten und Forschungsinstitute sind auch auf den Problemen sitzen geblieben.Es wird der Mantel des Schweigens darüber ausgebreitet.

Darf ein Vermieter seinem Mieter wegen der Flüchtlingskrise kündigen?

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In der letzten Zeit erhalte ich vermehrt Anfragen von Vermietern, die bestehende Mietverhältnisse kündigen wollen, um Flüchtlinge unterzubringen. Die Beantwortung der Frage ist davon abhängig, ob es sich um ein Wohnungsmietverhältnis handelt oder um einen Gewerberaummietvertrag.

Kündigung von Gewerberaummietverhältnissen häufig möglich

Die Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses ist häufig ohne Grund möglich. Ist dies nicht der Fall, können zum Beispiel Fehler bei der Schriftform zu einer vorzeitigen Beendigungsmöglichkeit für den Vermieter führen.

Mietvertrag prüfen

Bei einem Gewerberaummietverhältnis empfiehlt sich zunächst ein Blick in den Mietvertrag. Enthält der Mietvertrag eine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit, bedarf es keines Kündigungsgrundes. Der Vermieter kann dann unter Einhaltung der dort vorgesehenen Kündigungsfrist kündigen.

Unbefristeter Mietvertrag kann ohne ausdrückliche Regelung gekündigt werden

Eigenbedarfskündigung - unbestimmtes Interesse an einer möglichen späteren Nutzung reicht nicht

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Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 mwN). Die beim Thema Eigenbedarfskündigung sehr vermieterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verführt Vermieter zunehmend dazu, es mit der Begründung der Eigenbedarfskündigung und der Darlegung des Nutzungswunsches nicht so genau zu nehmen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof hier eine deutliche Grenze gezogen.

Konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung erforderlich:

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