BAG: Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers
Verfasser: pr-gateway on Monday, 14 December 2015BAG: Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html Ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin sorgt für Aufsehen. Demnach können sich Erben den Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen lassen. Das Bundesarbeitsgericht entschied anders.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html) ist verankert, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine gewisse Zahl von Urlaubstagen im Jahr haben. Fällt dieser Urlaubsanspruch nach dem Tod des Arbeitnehmers an die Erben? Das Arbeitsgerichts Berlin sagte überraschenderweise ja. Sie könnten sie sich die restlichen Urlaubstage des Verstorbenen von seinem Arbeitgeber auszahlen lassen. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um, entschied das Arbeitsgericht.