Kündigung von Bausparverträgen aktuell: LG Karlsruhe stärkt Rechte der Bausparer
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 December 2015Das Landgericht Karlsruhe hat in seinem am 09.10.2015 veröffentlichten Urteil (Az.: 7 O 126/15) die Rechte von Bausparern deutlich gestärkt.
Das Landgericht Karlsruhe hat in seinem am 09.10.2015 veröffentlichten Urteil (Az.: 7 O 126/15) die Rechte von Bausparern deutlich gestärkt. Wie die Zeitschrift Finanztest in deren aktuellen Ausgabe berichtet, darf eine Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen, solange der Kunde noch einen Darlehensanspruch hat. Setzt sich diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung durch, wären laut Einschätzung der Zeitschrift Finanztest über 200.000 seitens deutscher Bausparkassen ausgesprochene Kündigungen rechtswidrig.
Kläger wendet sich gegen Kündigung des Bausparvertrages
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Bausparer gegen die seitens der Badenia Bausparkasse erfolgte Kündigung des Bausparvertrages geklagt. Diese hatte den zu diesem Zeitpunkt zuteilungsreifen, jedoch noch nicht voll besparten Bausparvertrag mit dem Hinweis auf die Bestimmung des § 489 I Nr. 3 BGB gekündigt.
LG Karlsruhe: Anspruch des Bausparers auf Darlehen grundsätzlich unkündbar