Betriebsrat - Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 2 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der betrieblichen Praxis entsteht zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber immer wieder Streit darüber, wann und unter welchen Umständen der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen zur Klärung rechtlicher Fragen beiziehen darf. Der Betriebsrat sieht sich oft außer Stande schwierige rechtliche Fragen allein zu beantworten. Der Arbeitgeber möchte unnötige Kosten vermeiden und manchmal sicher auch, dass der Betriebsrat durch einen Rechtsanwalt erst auf Ideen gebracht wird. So stellt sich dann oft die Frage, welche Voraussetzungen eine Beiziehung des Rechtsanwalts als Sachverständigen durch den Betriebsrat konkret hat.
Ausgangsbasis ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Gem. § 80 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Als Sachverständige gilt grundsätzlich auch der Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt als Sachverständiger für den Betriebsrat
Die näheren Voraussetzungen hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25. Juni 2014 konkretisiert (BAG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 -, juris). Danach gilt folgendes: ein Rechtsanwalt kann Sachverständiger im Sinne des § 80 BetrVG sein.