Vermeidung von Schimmelpilz - fünf Tipps für Mieter
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 2 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Seit Beginn der kalten Jahreszeit tritt in vielen Wohnungen vermehrt Schimmelpilz auf. Insbesondere ein falsches Wohnverhalten kann zu einer Haftung des Mieters führen. Umgekehrt sind dann eigene Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Bildung des Schimmelpilzes ausgeschlossen. Nachfolgend einige Tipps für Mieter:
1. Richtig lüften
Wenn Sie die Wohnung lüften, sollten Sie immer sämtliche Fenster vollständig öffnen. Halten Sie die Fenster möglichst mindestens für 5 Minuten offen.
2. Mehrmaliges Lüften am Tag
Die Gerichte haben teilweise absurde Anforderungen an das mieterseitige Lüftungsverhalten. Nur wer seine Wohnung mindestens viermal am Tag auf die oben beschriebene Weise lüftet, geht auf Nummer sicher. Während der eigenen beruflichen Abwesenheit muss nicht gelüftet werden.
3. Ordnungsgemäßes Beheizen der Wohnung
Heizen Sie sämtliche Räume der Wohnung einmal am Tag auf mindestens 22°. Nachts können Sie insbesondere im Schlafzimmer die Temperatur auch herabsenken. Längerfristiges Auskühlen der Wohnung oder einzelner Räume sollte aber unbedingt vermieden werden. Die ordnungsgemäße Beheizung können Sie zum Beispiel mit ihrer Heizkostenabrechnung beweisen. Heben Sie diese daher auf.
4. Keine Abdeckung der Wandflächen