Firmen-Weihnachtsfeier: Gesetzliche Unfallversicherung springt nur für Mitarbeiter ein
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 25 November 2015R+V-Infocenter: Kein Versicherungsschutz für Partner und ehemalige Mitarbeiter - auch unter Kollegen organisierte Veranstaltungen sind Privatsache
Wiesbaden, 25. November 2015. Gemeinsam Kegeln gehen, Kart fahren oder den eigenen Tannenbaum schlagen: Die Weihnachtsfeier mit dem ganzen Team gehört für viele Firmen zum obligatorischen Jahresabschluss - und mitunter dürfen die Mitarbeiter sogar ihre Partner mitbringen. Gut zu wissen: Wenn auf der Fahrt zur Feier oder bei der Veranstaltung etwas passiert, sind die Begleiter nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. "Diese springt nur für Unfälle von Mitarbeitern ein", sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler beim Infocenter der R+V Versicherung.