Überwachungskamera an und vor dem Haus: europäische Richtlinien
Verfasser: MichelleS on Friday, 27 November 2015- Besteht ein „berechtigtes Interesse“, ist die Aufzeichnung des öffentlichen Raums zulässig.
- Vor allem bei bereits verübten Übergriffen ist ein solches Interesse gegeben. Trotzdem gilt weiterhin das Datenschutzrecht.
Wer ein Haus bauen will, der sollte nicht nur über das entsprechende Objekt, sondern auch über das Grundstück und dessen Grenzen nachdenken. Wie wird das eigene Land umfriedet und lohnt sich die Anschaffung von Überwachungstechnik? Wenn Kameras angebracht werden sollen, wie darf man sie ausrichten? Zu dieser Frage gibt es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof.
Allgemein dürfen Überwachungskameras von Privatpersonen bzw. an Privatobjekten nur auf das eigene Grundstück bzw. auf das Haus und dessen Eingänge respektive Fenster ausgerichtet sein. Denn alles andere gehört entweder schon dem Nachbarn oder ist als öffentlicher Raum zu betrachten. Und dort können die aufgenommenen Personen Persönlichkeitsrechte, wie zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, geltend machen. Allerdings gibt es auch rare Ausnahmen dieser Regelung.