Kaufmännisches Basiswissen für Ingenieure: Haftungsbeschränkung im Planervertrag
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 11 May 2016
Kelkheim, 11. Mai 2016
Immer öfter versuchen Auftraggeber die Haftung für Baumängel sowie Bauzeit- und Baukostenüberschreitungen auf die Seite der planenden Ingenieure und Architekten abzuwälzen. Es gibt praktisch kaum noch Bauprozesse, bei denen nicht auch die Planer in die Haftung geraten können. Dies macht es für Versicherer immer schwerer Haftpflichtversicherung für Ingenieure und Architekten zu vernünftigen Konditionen anzubieten. Dies wiederum erschwert Ingenieuren und Architekten die Arbeit und lässt sie oftmals schlecht schlafen.
Daher ist es wichtig darüber nachzudenken, wie die Haftung des Ingenieurs durch vertragliche Möglichkeiten eingeschränkt werden kann. Denn grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Die Parteien können also viele Klauseln selbst aushandeln. Es gibt nur relativ wenige zwingende Regelungen.
Es ist möglich, die Haftung von Ingenieuren zu begrenzen