Ausschluss der Scheinselbstständigkeit bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber?
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 14 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit?
Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der Praxis oftmals ungemein schwierig dar und ist mitunter sogar unmöglich. Problematisch für Auftraggeber: prüft die Rentenversicherung, wird sie fast immer zur Annahme von Scheinselbstständigkeit kommen.
Rentenversicherung wird in zweifelhaften Fällen meistens Scheinselbstständigkeit feststellen