Gesetzliche Neuregelung zum Arbeitnehmerbegriff - Klarheit zum Thema "Scheinselbstständigkeit"?
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 12 March 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
In der Praxis ergeben sich immer wieder Probleme bei der Abgrenzung von Selbstständigen bzw. freien Mitarbeitern und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern. Arbeitsgericht, Sozialgerichte und Finanzgerichte gehen zudem auch noch von verschiedenen Arbeitnehmerbegriffen aus. Eine falsche Beurteilung kann in der Praxis erhebliche wirtschaftliche Nachteile und mitunter sogar Strafbarkeit nach sich ziehen. Es mangelt klar an Rechtssicherheit in dieser Sache.
Referentenentwurf zu gesetzlicher Neuregelung:
Ein neuer Referentenentwurf (zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze) befasst sich mit einer Neuregelung des § 611a BGB und soll "eine Abgrenzung des Arbeitsvertrages von anderen Vertragsgestaltungen (Werkvertrag, selbstständiger Dienstvertrag) gewährleisten". Die Gesetzesbegründung sieht vor, dass dieser Regelung die wesentlichen Abgrenzungskriterien, die die Rechtsprechung entwickelt hat, zugrunde gelegt werden.
Definition des Arbeitsvertrages: