Rückabwicklung verbundener Verträge - Gerichte urteilen zu Gunsten der Anleger
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 30 September 2015Anlegerschutz gestärkt: Widerruf auch nach Umschuldung und Ablösung von Darlehen
Der sogenannte Widerrufsjoker bei Baufinanzierungen ist seit Monaten in aller Munde. Doch Land- und Oberlandesgerichte urteilen in letzter Zeit auch verstärkt zu Gunsten von Anlegern, die im Rahmen verbundener Geschäfte Darlehen aufgenommen haben, um Beteiligungen an geschlossenen Fonds zu finanzieren.
So haben sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht Hamburg unlängst jeweils gegen die Wölbern Bank i. L. geurteilt. Andere Gerichte haben zu Gunsten der Anleger zudem auch die Anrechnung von Steuervorteilen abgelehnt. Nach Ansicht einiger Gerichte ist ein derartiger Widerruf sogar noch möglich, nachdem das Darlehen umgeschuldet oder abgelöst wurde. Für viele Anleger desaströser Fondbeteiligungen eröffnen sich hier Chancen, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Widerrufsbelehrung fehlerhaft - Verbundgeschäft - Beendigung der Fondbeteiligung - Was bedeutet das für den Anleger?