Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, mit Hinweisen dazu, wie Mieter eine ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung auch Jahre später vor Gericht beweisen können.
Bildet sich in der Wohnung Schimmelpilz, kommt es schnell zum Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Verursachung und die daraus resultierenden Folgen. Der Mieter muss nun nicht nur eine ordnungsgemäßes Heizverhalten und ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten darlegen, er muss es auch beweisen können. Das ist manchmal Jahre später sehr schwierig. Nachfolgend einige Tipps für Mieter, die ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten beweisen wollen oder müssen.
1. Führen Sie ein Lüftungsprotokoll
Notieren Sie in einen Kalender oder besser an einer Datei am Computer ihr Lüftungsverhalten. Wenn Sie fünf Mal am Tag für fünf Minuten sämtliche Fenster der Wohnung öffnen, notieren Sie dies zumindest einmal für zwei Wochen nebst der jeweiligen Zeiten. Das ist besonders wichtig, wenn in Ihrer Wohnung ein Messgerät zur Überprüfung ihres Lüftungsverhaltens steht.
2. Lassen Sie Zeugen das Lüftungsverhalten bestätigen