Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 20 April 2016
Bochum, 20. April 2016*****Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 29.10.2015 (4 Sa 951/14 - Revision wurde zugelassen) über die betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entschieden. Der Arbeitnehmer war als Sicherheitsingenieur/-techniker für den Bereich Arbeitssicherheit seit 2008 bei einem Industrieunternehmen beschäftigt. Nachdem die Unternehmerentscheidung getroffen worden war, neben weiteren Umstrukturierungsmaßnahmen auch den Bereich Arbeitssicherheit zu schließen und die Dienstleistungen auf einen externen überbetrieblichen Dienst zu übertragen, war dem Kläger betriebsbedingt gekündigt worden. Sein Name fand sich auch auf der Namensliste zu einem Interessenausgleich, der insgesamt 295 Arbeitnehmer auflistete. In seiner Kündigungsschutzklage berief sich der Kläger neben anderen Formverstößen auch auf die Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz. Die Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos.