BAG: Keine Verkürzung der Probezeit
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 26 November 2015BAG: Keine Verkürzung der Probezeit
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsr... Das Arbeitsrecht sieht nicht vor, dass ein Praktikum oder ähnliches auf die Probezeit in der Ausbildung angerechnet werden kann. Dementsprechend ist die Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsr...)während der Probezeit möglich.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Berufsausbildung muss zwingend mit einer Probezeit beginnen. Daher kann weder ein Praktikum oder auch ein anderes Arbeitsverhältnis, das dem Beginn der Ausbildung vorausging, auf die Probezeit des Ausbildungsverhältnisses angerechnet werden. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit ist daher rechtmäßig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19. November 2015 entschieden (Az.: 6 AZR 844/14).