LG Hamburg: Irreführende Zigarettenwerbung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 June 2016LG Hamburg: Irreführende Zigarettenwerbung
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Die Eigenschaft "mild" darf sich in der Tabakwerbung ausschließlich auf den Geschmack beziehen. Ansonsten kann nach einem Urteil des LG Hamburg eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Tabakkonzern hatte eine Zigarettenmarke in mehreren Fällen mit dem Attribut "mild" beworben. Die Verbraucherzentrale klagte auf Unterlassung dieser Art der Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...).