Außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 June 2016Außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
Die außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht kann fristlos erfolgen. Sie kann aber nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Ansonsten ist sie nicht wirksam erfolgt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei der ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber bei der außerordentlichen Kündigung keine Fristen beachten. Allerdings kann die außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund erfolgen. Dieser Grund liegt zumeist im Verhalten des Mitarbeiters.