LAG Düsseldorf bestätigt fristlose Kündigung wegen Ausraster bei Karnevalsfeier
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 26 January 2016LAG Düsseldorf bestätigt fristlose Kündigung wegen Ausraster bei Karnevalsfeier
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Auch im Karneval gibt es Grenzen. Wer sich bei betrieblichen Karnevalsfeiern zu sehr daneben benimmt, riskiert die Kündigung. Das geht aus einem Urteil des LAG Düsseldorf hervor (13 Sa 957/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In weiten Teilen Deutschlands geht der Karneval in seine heiße Phase. Auch in vielen Betrieben wird Karneval gefeiert. Zu ausufernd sollten es die Narren aber nicht treiben. Denn dann riskieren sie die Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsr...). So bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22. Dezember 2015 die fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters.