Testament: Rechte von Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 December 2016Testament: Rechte von Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben
Erblasser können sehr genaue Vorstellungen haben, was auch in fernerer Zukunft mit ihrem Nachlass geschehen soll und legen im Testament, Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben fest.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Testierende können ihren Erben vergleichsweise strenge Fesseln im Umgang mit dem Nachlass anlegen. Sie können Vorerben und Nacherben bestimmen. Dann müssen die Vorerben, wenn sie z.B. die geerbten Grundstücke verkaufen wollen, sich mit den Nacherben abstimmen. Noch komplizierter wird es für die Erben, wenn testamentarisch auch noch Ersatznacherben bestimmt sind.
So war es auch in einer Erbschaftssache, die das OLG Hamm zu entscheiden hatte (Az.: 15 W 594/15). In dem Fall hatte der Erblasser im Testament die Vorerben und Nacherben seiner Grundstücke bestimmt. Zudem verfügte er, dass Ersatznacherben nach der gesetzlichen Erbfolge die Abkömmlinge der Nacherben sein sollten.